Wort davor: Gliedwerdene
Glimpf
Glimpf (I)
Erklärung:
Leumund, Ehre.
- Belegtext:
wann es ainen sin glimpf vnnd eer bethräfenn möchte
Fundstelle: AppenzLB. 1409 94
- Belegtext:
wer dem andern frevenlichin redit an seyne eren unde glimpen
Datierung: 1420
Fundstelle: KamenzUB. 51
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
sulche sachen ... das ich vngehorsame gewest were vnd das ich czwetracht gemacht hette, die langen meyne ere vnde glympen an
Datierung: 1463
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
wenn große schwere sachen fur gericht komen, die erbe und eigen, glimpf oder ere beruhrten
Datierung: 1473
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: GrW. VI 85
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll inen das an irem glimpff und eren kein verletzung bringen
Datierung: 1500
Fundstelle: SchlettstStR. 737
Faksimile
- Belegtext:
ain ritter solt sein glimpff allein vor ritterlichem rechten verantworten
Datierung: 1509?
Fundstelle: Layensp. B 3r
- Belegtext:
das er einem zugerett hab, das im sin glimpf unnd eer berüre
Datierung: 1519
Fundstelle: SchwyzLB. 63
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
in sachen die den leib ehr oder glimpff berüren sind sie nit schuldig kundtschafft zugeben
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 38 a
- Belegtext:
se darmede an orhen erhen und gelimpe tho besmitthen
Datierung: 1547
Fundstelle: KielDenkelb. 103
- Belegtext:
ein clagt criminelich is dat nicht mit gelt vernoegt en kan geworden, als aengaende ehr, gelimp, naem ende faem
Datierung: 1571
Fundstelle: LimbWijsd. 10
Faksimile
- Belegtext:
wuerde he oeverst dem rechte nicht vull dohn, so manen se dat up sine ehre unde gelimpe ... so he nicht tho rechte stahn wil
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 II 18 § 1
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ain ieder den richter und seine geschwornen erbarlich halten und wider iren glimpfen und ehr nicht reden soll
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 32
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wellicher nachbaur sich dermassen haltet, daß in das gricht von glimpf und ehren entsetzt
Datierung: 1614
Fundstelle: BergünStat. 255
- Belegtext:
solches dem schuldner an seinem glimpff undt ehren unnachtheilig sein
Datierung: 1725
Fundstelle: SchwyzLB. 192
Faksimile
- in Google Books
Glimpf (II)
Erklärung:
Recht, Befugnis, Grund.
- Belegtext:
dz wir zu dem selben stuk weder gelimpf noch recht hettin
Datierung: 1397
Fundstelle: ZürichStB. I 327
- Belegtext:
aber von gelimphen und füedrung wegen gibt man in ain trinkchgelt nach dem alten urbarpuch
Datierung: 1400
Fundstelle: GöttweigUrb. p. 132
- Belegtext:
wider den gegenwirtigen brieff weder recht noch glimpfenn haben
Datierung: 1418
Fundstelle: MBoica XVI 471
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
dabei man wol verstünd, wer gelimpf oder ungelimpf hett
Datierung: 1450
Fundstelle: NürnbChr. II 198
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
daz yemant kainer party zu fürnemen und schlagen mit gelimpf noch aincherlay zuschub ainem tail wider den andern nicht tun haimlich noch offenlich
Datierung: 1459
Fundstelle: AugsbChr. II 235
- Belegtext:
die ding von peden teylen irhoret und yders teils gelimpff und ungelimpff furnomen wurde
Datierung: 1471
Fundstelle: HMeißenUB. III 206
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
er wolle vmb glimpfs willen seine gnade vorwisszen
Datierung: 1509/16
Fundstelle: GörlitzRatsAnn. I/II 20
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die so freventlich austretten und sich thätlicher gewalt und handlung unternehmen wollen, zu ihrem glimpf vorwenden, daß sie etwa von der obrigkeit wider recht beschweret
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 82
- Belegtext:
sy habe in der sach glimpff oder unglimpff, so sol sy das recht ussführen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 408
Faksimile
- Belegtext:
wo deß thäters entschuldigung mehrern glimpfen und grundt dann die vorkommene indicia auff jhnen tragen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 35 § 5
- Belegtext:
swere deme anderen sine vische ... frevelliche nimmet, der sol uzsere der stat sin einen manod ... und sol gineme sinen schaden abetun nach gelimpfe
Fundstelle: StraßbUB. IV 2 S. 10
Glimpf (III)
Erklärung:
Anstand, Ehrlichkeit, Milde.
- Belegtext:
die pfleg zu A. mit aller irer zugehörung um vierthalb tausent guldein mit lieb und gelimpfen lösen und bringen
Datierung: 1408
Region/Autor/Textsorte:
München
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
welches rechten sie mit gelimpf und bescheidenheit wole uberig gewest mochten sin
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 125
- Belegtext:
dass sie ihren gewerken ... der gebäude und gelegenheit der zechen gründlichen guten bericht mit glimpff thun sollen
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 II 48
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
daß unbekannte personen mit bestem glimpf und guter bescheidenheit angesprochen ... werden
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 232
- Belegtext:
wollen sie wegziehen aus dieser herberg, sollen sie vier wochen zuuor dem hauswirtt anzeigen mit bescheidenheit vnd gelimpff
Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Nordhausen
Fundstelle: MittSchulg. 2 (1892) 108
- Belegtext:
sollt ihr ihnen mit glimpf zu erkennen geben, daß dies kloster allein auf gewissen einkommen bestünde
Datierung: 1630
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 238
- Belegtext:
dass obbestimbte bussen ... nicht bezogen vnd den fehlbaren von glimpffs vnd gunsts wegen ... ubersehen werden
Datierung: 1657
Fundstelle: BernMand. 39
- Belegtext:
fürohin dergestalt und pro re nata mit glimpf und straffe ultro citroque solche abhelfung vorwenden
Datierung: 1670
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 287
- Belegtext:
ainer der sich zu dem aid peut gegen ainen andern und frumb leut darunter komen und das in gelimphen und min erlegen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 305
Faksimile
- Belegtext:
daß der angegebene und verdächtige mit glimpff ohne sonderbare gewalt und gefahr dessen lebens zur hafft gebracht werde
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. III § 21
Glimpf (IV)
Erklärung:
Unannehmlichkeit, Schaden.
- Belegtext:
den wir dann umb gelimphs und sunderlichs schaden willen, der dar von komen mochte, vor gerichte nicht wol gewisen mogen
Datierung: 1455
Fundstelle: QuedlinbUB. I 439
- Belegtext:
dieser habe ihm viel gelimps zugezogen und ungebürlichen misshandel aufgeladen
Datierung: 1462
Fundstelle: Scharff,Dreieich 76
Wort danach: Glimpfbruch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten