Wort davor: gleichwert
gleichwertig
- Belegtext:
ob ... an den verleibgedinten aempten ... in ... der andern brüdern fürstlichen antheil fallen würde, dafür soll demselbigen fürsten ... mit andern gleichwirdigen ampten vnd nutzungen billiche erstattung geschehen
Datierung: 1555
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 234
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Wort danach: gleichwichtig
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