Wort davor: gleichsagen
Gleichsamhandlung
- Belegtext:
quasicontracten, zu teutsch gleichsambhandlungen werden genannt, solche handlungen, da durch keine ausstrückenliche wort, noch vorgangene einwilligung, sonder wegen gutwillig vorgenommener
verrichtung einer dem andern nach gemeinen rechten verpflichtet wird
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 110
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Wort danach: gleichsen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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