Wort davor: gleichmachen
gleichmäßig
gleichmäßig (I)
Erklärung:
entsprechend.
- Belegtext:
sulch geczeugniß siner schult und dem gethanen spruche glichmessig, einförmig und ym zu sinen rechten gnusgsam sey
Datierung: 1478
Fundstelle: FreibergBUrt. 344
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
gewönheyt, de deme rechten nicht gelykmetich
Datierung: 1510
Fundstelle: BambHGO.(Barkhusen) 1
[weitere Angaben: BambHGO. 1: gemess]
- Belegtext:
clag und verleg sein gleichmässig und sullen in 14 tagen gerechtfertigt werden
Datierung: 1517
Fundstelle: MaxBO. Art. 197
- Belegtext:
daß sie gleichmäßiger freiheit mit den gößeren städten deutschen landes ... sollen genießen
Datierung: 1639
Fundstelle: Merschel,Rawitsch 8
- Belegtext:
falls zwischen hochen ministris, cavallieren, räthen ... irrung oder strittigkeiten entstehen, sollen dieselben mit zuzihung gleichmäßiger adels, stands und officiers persohnen angehört werden
Datierung: 1658
Fundstelle: Strobl,Obersthofm. 144
gleichmäßig (II)
Erklärung:
gerecht.
- Belegtext:
das vrteil sol vnd mus den acten vnd den hendeln, wie die ins gericht einbracht, gleichmessig gesprochen werden
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 117v
- Belegtext:
damit in unsern landen gleichmässige und unpartheyische justitia erhalten
Datierung: 1548
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 102
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- Belegtext:
derwegen vor uns zu urtheill und recht erschienen unnd den zwist unnd handel zu unser billiger und gleichmesziger erorterung gestellet haben
Datierung: 1569
Fundstelle: Stieda-Mettig 370
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gleichmäßig (III)
Erklärung:
gleichzeitig.
Wort danach: Gleichmäßigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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