Wort davor: gleichlautend
gleichlauts
- Belegtext:
hebbet des to tugen dusser breve twe gelickludes mit oren ingeszegelen vorsegelt
Datierung: 1510
Fundstelle: HHildeshUB. II 73
Wort danach: gleichlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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