Wort davor: gleichhelle
gleichhellig
Erklärung:
übereinstimmend.
- Belegtext:
es wäre denn das die zwen gedenckherr auch nicht gleichhellig sein würden, alsdann solle solche irrung, zu merer erleuterung ..., für die herrn landleuth khommen
Datierung: 1578
Fundstelle: Haltaus 727
- Fundstelle: SchwäbWB. III 687
Wort danach: Gleichkauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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