Wort davor: Gleichengeld
Gleicher
Gleicher (I)
Erklärung:
Schiedsrichter.
- Belegtext:
der gleicher ... ist der, in welchen die parth jre sachen stellen, das er die nach seinem besten verstand sünlichen handele
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 17v
Gleicher (II)
Erklärung:
rotwelsch: Kamerad, Bruder.
Wort danach: gleicherbieten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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