Wort davor: gleichachten
gleichbieten
Erklärung:
zur Verhandlung bereit sein.
vgl.
gleicherbieten.
- Belegtext:
vor den sullen ouch die houptleute der lande gleich biten mit denselben vor zu komen an gelegeliche stete ... und ... sich dirkennen lossen uff gleich und uff recht
Datierung: 1440
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 184
- Belegtext:
zuvorsichts werdet öbir diess mein gleichbietin mir keine unrechte gewalt thun noch thun lassin
Datierung: 1520
Fundstelle: ZSchles. 2 (1858) 391
Wort danach: Gleichbietung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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