Wort davor: glaubhaft
glaubhaftig
Erklärung:
glaubwürdig.
- Belegtext:
mag der chlager daz bringen mit siben gelaubhaftigen mann, daz er in entwert hab mit gewalt
Datierung: 1300
Fundstelle: MGConst. IV 1220
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
ein iczlich schuldiger ... mag obirwunden adir obircziuget werden von czwehen adir dryen glaubhaftigen czuegen
Datierung: 1356
Fundstelle: AltenburgStR. 357
- Belegtext:
sullint iren guden glauphaftigen badin zu der selbin zyt und stat sendin
Datierung: um 1360
Fundstelle: GoldBulle 115
Textarchiv: GoldBulle 115
- Belegtext:
des sint geczugen ... H.W. ... und vil anderre frume kelouphaftiger lute
Datierung: 1362
Fundstelle: MansfeldKlUB. 450
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- Belegtext:
das glaubhaftig ist, welchem angehenck ist ein glaubhaftiges zeichen, als ein sigel eins fursten oder einer statt
Datierung: um 1500
Fundstelle: Summa legum 144
- Belegtext:
soll kein gsell ... bey im arbeiten ... bis er sich an den orten ledig macht und dessen ein glaubhaftigen schein bringt
Datierung: 1544
Fundstelle: FreiburgZftO. 21
- Belegtext:
nachdeme selige H.S. ein framer gloffhafftiger ehrliker man
Datierung: 1565
Fundstelle: HolstVierstUrt. 349
- Belegtext:
mag der friedbieter bei seinem aid mit einen glaubhaftigen zeugen, das er solch friedbieten gehört, behalten
Datierung: 1587
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 290
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wirdet iemands überwört mit ehrbaren glaubhafting mannen das er falsch zeug gewesen sei, dem soll man abschneiden die zungen
Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 597
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Glaubhaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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