Wort davor: gissen

Gissenschoß
Erklärung: "Abgabe, alle 2 Jahre von Leuten ohne Landbesitz zu geben; eigentlich: nach Vermutung, Gutdünken angesetzte Abgabe" SchleswHWB. II 383.

Wort danach: gistaldii

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten