Wort davor: Gildezeche
Gildezehr
Erklärung:
Gildegelage.
- Belegtext:
[jede Gilde hat] jährlich einmal ein paar tage ein gastgebot, welches die gildenzehr genannt wird
Datierung: 1776
Region/Autor/Textsorte:
Northeim
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7502
Wort danach: Gildezwang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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