Wort davor: Gildevogt
Gildevorsteher
- Belegtext:
bei dieser versammlung sowohl, als auch wenn eine außerordentliche zusammenkunft der gilde geschehen muß, sollen die aelterleute und gilde-vorsteher sich im gilde-hause einfinden
Datierung: 1767
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 514
Wort danach: gildewert
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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