Wort davor: Gilderechtigkeit
Gilderichter
Erklärung:
Vorsteher der Gilde.
- Belegtext:
ist durch den erbaren sitzenden rahdt midt thodoin des alden rahdtz vort gilderichteren und furgengeren der gemeinden overkommen
Datierung: 1581
Fundstelle: UnnaStR. 114
- Fundstelle: CoesfeldKdm. 39
- Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7501
Wort danach: Gilderoggen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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