Wort davor: Gilderat

Gilderecht

Gilderecht (I)
Erklärung: Statut.

Gilderecht (II)
Erklärung: pflichtige Zahlung an die Gilde.
Gilderecht (III)
Erklärung: Mitgliedschaft.
Gilderecht (IV)
Erklärung: Gildeverwaltung.
Gilderecht (V)
Erklärung: im Sinne von Gildewohltat.

Wort danach: Gilderechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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