Wort davor: Gildeordnung
Gildeort
Erklärung:
Sitz einer Gilde.
- Belegtext:
aus der Gilde ausscheiden muß derjenige, der über 4 meilen vom gildeort wegzieht, weil es sodann für den districtsdeputirten zu beschwerlich ist, die jährliche beschauung bei ihm vorzunehmen
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 535
Wort danach: Gildepfändung
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