Wort davor: Gildemann
gildemäßig
- Belegtext:
mit beibehaltung einer gildenmäßigen verfassung mehr oder weniger bemittelte glieder aufzunehmen
Datierung: 1821
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 535
Wort danach: Gildemeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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