Wort davor: Gildehebung
Gildeherr
Erklärung:
Gildevorsteher.
- Belegtext:
wir verordnen und setzen allzeit zu den güldenherren, welche ihr vorstehen sollen, 2 ratmannen
Datierung: 1589
Fundstelle: ZWestpreuß. 23 (1888) 207
- Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7499
Wort danach: Gildei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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