Wort davor: Gildehaus
Gildehebung
Erklärung:
Gildeumlage.
- Belegtext:
so sie brandschaden leiden, haben sie der gildehebung nach proportion zu genießen
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 585
- Belegtext:
daß sie bey brüche innerhalb 8 tage dem L.P. außpfanden sollen, erst so viel alß sich sein quotam belauffen kann, daß er die gildehebung nicht entrichtet hat
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. II 685
Wort danach: Gildeherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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