Wort davor: Gildegenosse
Gildegerechtigkeit
Gildegerechtigkeit (I)
Erklärung:
Gildeverfassung.
- Belegtext:
sie haben dan ihr ambt in einer stadt oder flecken, darin ambts- und gildegerechtigkeit gehalten wirt, gelernet
Datierung: 1609
Fundstelle: LippstadtStR. 110
Gildegerechtigkeit (II)
Erklärung:
Anspruch an die Gilde.
- Belegtext:
bleiben die gilde-gerechtigkeiten von solcher zeit an, so lange bey der feuer-stelle und scheune bis zu nächsten zusammenkunft der gilde
Datierung: 1781
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 452
Gildegerechtigkeit (III)
Erklärung:
Vorrecht einer Gilde.
Wort danach: Gildegerechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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