Wort davor: Gildegeld
Gildegenosse
Erklärung:
Mitglied der Gilde.
- Belegtext:
cum duobis suis collegis qui vulgariter geltchenote nuncupatur
Datierung: 1298
Fundstelle: Brinkmann,Bochum 18
- Belegtext:
ob ein gildengenosser zu der ehe ein offenbar behuret weib nemen und kinder mit ihr zeugen würde, derselbe und das weib und die in solcher unzucht erzeugeten kinder sollen in unser gilden nicht geduldet werden
Datierung: 1614
Fundstelle: ZNdSachs. 1886 S. 213
- Belegtext:
daß wir uns ... wie vernünfftigen gildegenossen ... gebühret, ehrbar und christlich verhalten
Datierung: 1664
Fundstelle: ZBergr. 12 (1871) 61
- Fundstelle: Darpe,Bochum I 39
- Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7497
Wort danach: Gildegerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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