Wort davor: Gildegeber
Gildegelage
Erklärung:
Gildeversammlung und Teilnehmer.
vgl.
Gildelag.
- Belegtext:
daß mann kein unlust auf wegen und stegen, mit schelten, fluchen ... anrichte ... derselbige soll ohn einige wiederrede gegen daß gantze gilde-gelach ein tonne bier zur strafe geben
Datierung: 1701
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 581
Wort danach: Gildegeld
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