Wort davor: Gildebote
Gildebrief
Gildebrief (I)
Erklärung:
Statut einer Gilde.
Gildebrief (II)
Erklärung:
Mitgliedsbrief.
- Belegtext:
we einen gildebrief von uns halt, de schal geven uns, dem rade, einen rinschen gulden
Datierung: 1469
Fundstelle: OsterwieckStB. 19
- Datierung: 1698 uö.
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7496
- Fundstelle: Berghaus I 570
Wort danach: Gildebruder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten