Wort davor: Gildebote

Gildebrief

Gildebrief (I)
Erklärung: Statut einer Gilde.

Gildebrief (II)
Erklärung: Mitgliedsbrief.

Wort danach: Gildebruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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