Wort davor: Gildealtermann
Gildeamt
Erklärung:
Gelage des Holtings.
- Belegtext:
als unrichtigkeit und schade bei dem gildeambt gespuret wird, soll solches himit abgeschafft sein
Datierung: 1627
Region/Autor/Textsorte:
Holzordnung Harlex
Fundstelle: Philippi,Erbexen 51
Wort danach: Gildeartikel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten