Wort davor: 2Gilde

Gildeacker
Erklärung: der Gilde gehöriges Ackerland, dessen Ertrag an die Gemeinschaft geht.

Wort danach: Gildealtermann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten