Wort davor: Gimpler
Ging
Erklärung:
"der Gang, die Anzahl von 40 Fäden eines Gewebes der Leineweber" Berghaus I 570.
vgl.
Gang (V).
- Belegtext:
ob gleich in der alten leggeordnung auf die falsche schierung eine strafe von 25 goldgulden gesetzt ist, so wollen wir doch solche hiedurch bey der ersten contravention auf 5 thaler für einen fehlenden
ganzen ging, und auf 2 1/2 rthlr. für einen halben ging bestimmen
Datierung: 1791
Region/Autor/Textsorte:
Ravensberg
Fundstelle: NWestfMag. 3 (1794) 54
Wort danach: ginge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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