Wort davor: Giftschwein
Giftträger
Giftträger (I)
Erklärung:
unter mehreren Abgabepflichtigen derjenige, der für die Abgabe haftet und dessen Tod dabei maßgebend ist.
- Belegtext:
alle goederen moeten opgehalden woerden, ende den heer moet eenen gichtdraeger hebben naer den loenschen landtrecht
Datierung: 1514
Fundstelle: CoutLooz I 124
- Belegtext:
soude der hoffheer oft richter van den hove die gueden mogen beclagen, als van fauten van eenen ghichtdregher
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: CartSTrond II 508
Giftträger (II)
Erklärung:
Darbringer von Geschenken bei einer Hochzeit.
- Belegtext:
das zu eines ... bürgers ... hochzeit nicht mehr ... als siebentzigk ... auch die gifftendreger mit eingerechnet ... geladen werden sollen
Datierung: 1593
Fundstelle: Stieda-Mettig 673
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Wort danach: Giftung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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