Wort davor: Giftschwein

Giftträger

Giftträger (I)
Erklärung: unter mehreren Abgabepflichtigen derjenige, der für die Abgabe haftet und dessen Tod dabei maßgebend ist.

Giftträger (II)
Erklärung: Darbringer von Geschenken bei einer Hochzeit.

Wort danach: Giftung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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