Wort davor: Giftherr

giftig

giftig (I)
Erklärung: üblich, zulässig.
vgl. giebig (II).

giftig (I 1)
Erklärung: von Münzen.

giftig (I 2)
Erklärung: den Vorschriften einer Zunft entsprechend.
giftig (II)
Erklärung: übertragbar.
giftig (III)
Wortbildungshinweis: zu Gift (I 6 c).
giftig (IV)
Erklärung: "in eigentlicher Bedeutung alles, was Gift enthält, Eigenschaften des Giftes hat oder daran erinnert, Giftwirkungen auslöst" DWB. IV 1, 4 Sp. 7450.

Wort danach: giftigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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