Wort davor: Gifthandel
Gifthändler [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
Person, die mit Gift (VII) handelt.
- Belegtext:
nachdem in unseren erblanden der gifthandel ... verboten ist, von den obrigkeiten auf die unbefugte gifthandler ... ein obachtsames auge getragen ... werden solle
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 92 § 9
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Wort danach: Giftherr
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