Wort davor: Giftersche
Giftgeber
Giftgeber (I)
Erklärung:
Geschenkausteiler.
Giftgeber (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
- Belegtext:
wan dergleichen auff die ... apotheker heraußkombt, müessen sie ebenfalls als gifftgeber eingezogen werden
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) II 72 § 4
Wort danach: Gifthalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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