Wort davor: Gießwerk
Gießzettel
Erklärung:
Erlaubnisschein zum Brauen.
- Belegtext:
es soll niemand des meltzens sich gebrauchen, er ... habe zuvor geschoß ... entrichtet, auch einen gießzeddel erlangt
Datierung: 1615
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: Eisenbeiß,Braugew. 71
Wort danach: Gift
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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