Wort davor: Giebelrecht
Giebelschoß
Erklärung:
nach Giebeln (I) erhobene Abgabe.
vgl.
Giebelgeld,
Giebelzins.
- Belegtext:
bei der gesambten landschaft die bierziese ist, bei den drei ritterschaften die hufen- und giebelschösse und bei den städten die schösse von häusern, äckern
Datierung: 1648
O. Behre, Geschichte der Statistik in Brandenburg-Preußen bis zur Gründung des Königlichen Statistischen Bureaus (Berlin 1905) 435
- Datierung: 1787
Fundstelle: ArchFischG. 8 (1916) 166
- Belegtext:
so wurde vom churfuerst Fr.W. 1674 die accise, und mit derselben ein giebelschoß, vieh- und landschatz, ... eingefuehrt
Fundstelle: NWestfMag. 1 (1789) 3/4 S. 87
- Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7337
Wort danach: Giebelschoßkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten