Wort davor: Giebelgeld
Giebelrecht
Erklärung:
Nachbarschaftsrechte, die mit dem Giebel (I) verbunden sind.
vgl.
Fensterrecht,
Licht (I 1).
- Belegtext:
von heggen und zäunesetzung, item von drüpelfall und giebelrecht
Datierung: 1668
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. II 568
- Belegtext:
solle einem ieden erlaubt sein, bei aufführung eines gebäus die ihme im weeg seyende giebel- und seiten liechter des nachbaren zu verbauen und sich des giebel-rechten zu bedienen
Datierung: 1714
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 970 (nr. 519 III, 6)
Faksimile
- Belegtext:
einer der ein neues gebäude aufrichten will, soll von seines nachbarn grund drittehalb fuß zum drüppelfall weichen, das giebelrecht auch zu anderthalb fuß genommen werden
Fundstelle: NWestfMag. 2 (1790) 199
Wort danach: Giebelschoß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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