Wort davor: Giebelgeld

Giebelrecht
Erklärung: Nachbarschaftsrechte, die mit dem Giebel (I) verbunden sind.
vgl. Fensterrecht, Licht (I 1).

Wort danach: Giebelschoß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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