Wort davor: Gichtwort
Gichtzettel
Erklärung:
ärztlicher Wundbefund.
vgl.
gichten (II 2).
- Belegtext:
daruber sie dennest laut beykommenden gichtzettels underscheidtlich verwundet und blutrunstick gemacht worden
Datierung: 1628
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7313
- Fundstelle: Beier,HdwLex. 157
- Fundstelle: Berghaus I 568
Wort danach: Giebel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten