Wort davor: gichtiglich
Gichtigung
Gichtigung (I)
Erklärung:
peinliches Verhör.
Gichtigung (II)
Erklärung:
Bestätigung, Quittung.
vgl.
Gutung.
- Belegtext:
W. Ehringer soll die gichtigung thun und dagegen das geld empfangen
Datierung: 1511
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7305
- Fundstelle: SchwäbWB. III 650
Wort danach: Gichtpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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