Wort davor: gichtigen
gichtiglich
Erklärung:
geständig, offenkundig.
- Belegtext:
thit is thi twilifta kere: sa hwasa otherne nachtes barne, thet hi to tha sthitle gunge ieftha komp weddie ieftha sextich monna etha, ieftha hi ielde iechtichlike; werthere sikur,
tian merk to bote; werth hi skeldich, hundred merk tha liodon to fretha and tha monne sin god twiielde to ieldande. [Dies ist die zwölfte Küre: Wer bei einem andern des Nachts einen Brand
legt, der schreite zum Kesselfang oder verpflichte sich (unter Pfandsetzung) zum (gerichtlichen) Zweikampf oder schwöre sich mit den Eiden von sechzig Männern frei, oder er büße als geständig; erweist
er sich als unschuldig, (so erhalte er) zehn Mark zur Buße; wird er schuldig (gesprochen, so zahle er) dem Volke hundert Mark als Friedensgeld und ersetze dem Manne sein Gut doppelt.]
Datierung: um 1300
Fundstelle: RüstringerR. 80
Textarchiv: RüstringerR. 80
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Gichtigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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