Wort davor: gichtig

gichtigen

gichtigen (I)
Erklärung: geständig machen.

gichtigen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders in der Folter.
gichtigen (II)
Erklärung: bezeugen.
gichtigen (III)
Erklärung: als geständig annehmen.

Wort danach: gichtiglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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