Wort davor: gezwinghörig
Gezwingnis
Gezwingnis (I)
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
alle getwingnisse ist des bischoves unde sol man alle gevangen entwurten in sinen vronhof
Datierung: 1260
Fundstelle: BaselDienstR. § 13
Gezwingnis (II)
Erklärung:
Verpflichtung.
- Belegtext:
gezwinknuss der geswornen uff die ingelegten artickel
Datierung: 1523
Fundstelle: SchwäbWB. III 647
Wort danach: Gezwölfte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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