Wort davor: gezwinghörig

Gezwingnis

Gezwingnis (I)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.

Gezwingnis (II)
Erklärung: Verpflichtung.

Wort danach: Gezwölfte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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