Wort davor: Gezwing

gezwingen

gezwingen (I)
Erklärung: überwinden.

gezwingen (II)
Erklärung: im Rechtswege besiegen.
gezwingen (III)
Erklärung: vor Gericht ziehen.

Wort danach: gezwinghörig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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