Wort davor: gezwiefacht

Gezwing

Gezwing (I)
sprachliche Erläuterung: im Ahd.

Gezwing (I 1)
Erklärung: Zwang, Gewalt.

Gezwing (I 2)
Erklärung: Herrschaftsgewalt.
Gezwing (II)

Gezwing (II 1)
Erklärung: Gerichtsbarkeit, Banngewalt.
Gezwing (II 2)
Erklärung: Herrschaftsgebiet.

Wort danach: gezwingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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