Wort davor: gezweit
Gezweitenung
Erklärung:
Stiefgeschwisterschaft.
- Belegtext:
ungezweyete brüder und schwestern nehmen erbe vor denen die gezweyet sein von vater und mutter, wenne die gezweytenungen daß nicht thuen
Datierung: 1567
Fundstelle: ZittauStR. 120
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Wort danach: Gezwerg
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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