Wort davor: 2gezweigen

gezweit

gezweit (I)
Erklärung: von Geschwistern: halbbürtig, aus verschiedenen Ehen.

gezweit (II)
Erklärung: von Besitztümern; abgesondert.
gezweit (III)
Erklärung: unentschieden, bei einer Abstimmung.
gezweit (IV)
Erklärung: entzweit.
gezweit (V)
Erklärung: verschieden.
gezweit (VI)
Erklärung: vom Ferkel: entwöhnt von der Muttersau.

Wort danach: Gezweitenung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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