Wort davor: 2gezweigen
gezweit
gezweit (I)
Erklärung:
von Geschwistern: halbbürtig, aus verschiedenen Ehen.
gezweit (II)
Erklärung:
von Besitztümern; abgesondert.
gezweit (III)
Erklärung:
unentschieden, bei einer Abstimmung.
- Belegtext:
da sagten die verordneten walherrn, geb er sein stimm hertzog Friderichen, so würd die wal gezweyet
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7249
gezweit (IV)
Erklärung:
entzweit.
- Belegtext:
scepen ende borchmans binnen Stenvorde wonachtich synt ein tydtlangk getwigett und unwillig gewest
Datierung: 1499
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7248
gezweit (V)
Erklärung:
verschieden.
- Belegtext:
würd ein pfand zu gezweiten zeiten zweyen schuld-herren verschrieben
Datierung: 1722
Fundstelle: SiebbLRKomm. 408
gezweit (VI)
Erklärung:
vom Ferkel: entwöhnt von der Muttersau.
- Belegtext:
pullus et 1 porcus, qui dicitur getwiget svin
Datierung: 1300
Fundstelle: XantenHebeR. 53
Wort danach: Gezweitenung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten