Wort davor: Gezweige
1gezweigen
Erklärung:
wie gezweien.
- Belegtext:
wan sich die vorgenanten ratlute nicht en mochten gesamene in ein ... und wan sie sich gleich an der sicherheit ze vindene haben gezweiget
Fundstelle: MWirzib. II 385
[weitere Angaben: zitiert nach DWB. IV 1, 4 Sp. 7243]
Wort danach: 2gezweigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten