Wort davor: Gezwängnis
Gezwangnisbrief
Erklärung:
Mandatsbrief.
vgl.
Gezwangbrief.
- Belegtext:
nachdem aber schwer ist sölich formalia zu beweisen one die urteil und gerichtes acta der ersten instanz, so soll und mag der appellans in ausbringen der ladung bitten und begern gebots- oder getzwanknützbrieffe
compulsoriales genant
Datierung: 1513
Region/Autor/Textsorte:
Worms
Fundstelle: DWB. IV 1, 4 Sp. 7242
Wort danach: Gezwangsal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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