Wort davor: gezürnen

Gezwang
vgl. Gezwänge.

Gezwang (I)
Erklärung: im Althochdeutschen.

Gezwang (II)
Erklärung: Zwang, Gewalt.
Gezwang (III)
Erklärung: Herrschaftgewalt, Gerichtsbarkeit.
Gezwang (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragene Befehlsgewalt.
Gezwang (IV)
Erklärung: Rechtsverpflichtung.
Gezwang (V)
Erklärung: Stadtverweisung.

Wort danach: Gezwangbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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