Wort davor: Gezuglichkeit

Gezunft

Gezunft (I)
Erklärung: Abmachung, Bündnis, Gesetz.

Gezunft (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Pachtkontrakt.
Gezunft (II)
Erklärung: Gruppe von Personen, Zunft.

Wort danach: gezünften

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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