Wort davor: gezogenlich
Gezogsrecht
Erklärung:
Recht auf Freizügigkeit.
- Belegtext:
wir ... bitten uch damit fruntlich dem benanten L.W. sin eewúrtin mit dem jren gutlich von úch hynder vns ziehen vnd kommen zuo lassend nach gezogs recht
Datierung: 1469
Fundstelle: CartMulhouse III 416
Wort danach: gezollen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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