Wort davor: gezippelt

Gezirk

Gezirk (I)
Erklärung: allgemein abgegrenzter Raum.

Gezirk (II)
Erklärung: politischer und verwaltungsrechtlicher Bezirk.
Gezirk (III)

Gezirk (III 1)
Erklärung: insbesondere Gerichtsbezirk.
Gezirk (III 2)
Erklärung: mit vorwiegend wirtschaftlicher Bedeutung: Grundbesitz; Jagdbezirk.

Wort danach: Gezirksdezimator

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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