Wort davor: geziemen
geziemlich
Erklärung:
angemessen.
- Belegtext:
wann ein teucht überschiest ... die fisch in eines andern ... fischwasser geschossen, so hat der verlustigte ... nicht macht, seinen fischen ... nachzusetzen, es wäre dann der teucht ... dermahlen unbesetzt
gewesen, in welchem falle der herr ... dieselbe gegen gezimbliche verehrung folgen zulassen schuldig
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. X § 3
Wort danach: Gezierde
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