Wort davor: Gezeugsalung

Gezeugsame

Gezeugsame (I)

Gezeugsame (I 1)
Erklärung: Bezeugung vor Gericht.

Gezeugsame (I 2)
Erklärung: bei einem Rechtsgeschäft.
Gezeugsame (II)
Erklärung: Bezeugung, Besiegelung von Urkunden.
Gezeugsame (III)
Erklärung: Mitwissenschaft.

Wort danach: Gezeugschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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