Wort davor: Gezeugperson

Gezeugrecht

Gezeugrecht (I)
Erklärung: Zeugnisrecht.

Gezeugrecht (II)
Erklärung: Lohn oder Recht zum Herein- oder Hinauslassen der Zeugen.

Wort danach: Gezeugsal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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